Halle: Max Niemeyer, 1901. — 74 p.
Die Leges Henrici I. genannte Schrift wird seit dem 16. Jahrhundert hochgeschatzt als Quelle des Englische Rechts im beginnenden 12. Jahrhundert. In der Geschichte der juristischen Literatur der Britischen Inseln nimmt sie den zeitlich ersten Platz ein in der Reiche jener Rechtsbucher, welche geltendes Rechts in logischer Ordnung darstellen und oftmals zuerst niederschreiben.